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KFW-Förderung: Diese Fördermittel gibt es für Umbau, Sanierung und Modernisierung

Sie möchten Ihre Immobilie zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizen, eine Sanierung hin zu mehr Energieeffizienz in Angriff nehmen oder den Grad an Barrierefreiheit erhöhen? Dann kann sich ein Blick in das umfangreiche Förderprogramm der KfW für Sie lohnen.

Energetische Sanierung: Förderkredite 261 und 270

Die KfW fördert im Zuge einer umfassenden energetischen Sanierung sowohl den Austausch der Fenster und der Heizung als auch die Wärmedämmung. Voraussetzung: Ihr Haus muss durch die Sanierung mindestens die Anforderungen an ein “Effizienzhaus 85” oder im Falle einer denkmalgeschützten Immobilie an ein “Effizienzhaus Denkmal” erfüllen. Ist diese Voraussetzung erfüllt, können Sie für die Sanierung den Wohngebäude-Kredit 261 nutzen. Dieser wird bis zu einer Höhe von 150.000 Euro gewährt, wobei Sie von einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 45 Prozent profitieren – Sie zahlen also weniger zurück, als Sie bekommen haben. Der Wohngebäude-Kredit 261 kann mit weiteren KfW-Förderungen kombiniert werden, beispielsweise für eine Baubegleitung. 

Möchten Sie Ihre Immobilie mit einer Photovoltaikanlage ausstatten oder für die Wärme- und Stromerzeugung andere erneuerbare Energien nutzen, kommt alternativ der zinsgünstige Förderkredit 270 für Sie infrage. 

Mehr Barrierefreiheit: Förderkredit 159 und Investitionszuschuss 455-B

Sie möchten Ihr Bad barrierefrei umbauen, den Weg zum Hauseingang verbreitern oder Ihre Terrasse mit rutschhemmenden Bodenbelägen ausstatten lassen? Oder planen Sie die Installation eines modernen Assistenzsystems? Auch dann bietet die KfW Ihnen verschiedene Fördermöglichkeiten. 

Bei dem Kredit 159 handelt es sich um einen zinsgünstigen Förderkredit in einer Höhe von bis zu 50.000 Euro und mit zwei tilgungsfreien Anlaufjahren. Diesen Kredit können Sie auch nutzen, um Maßnahmen zum Einbruchschutz zu realisieren, beispielsweise die Nachrüstung von einbruchhemmenden Fenstern und Türen. 

Planen Sie lediglich die Reduzierung vorhandener Barrieren, kommt alternativ der Investitionszuschuss 455-B für Sie infrage. Diese wird in einer Höhe von bis zu 6.250 Euro gewährt, und zwar unabhängig vom Alter des Kreditnehmers. 

Sowohl der Förderkredit 159 als auch der Investitionszuschuss 455-B können für diverse weitere Maßnahmen verwendet werden – zum Beispiel für die Wohnflächenerweiterung in Form eines Dachgeschossausbaus. 

Kein Geld verschenken: Lassen Sie sich individuell beraten!

Sie sehen: Die Fördermöglichkeiten durch die KfW sind vielfältig und ermöglichen es Ihnen, bei der Sanierung oder beim Umbau Ihrer Immobilie jede Menge Geld zu sparen. Sollten Sie noch Fragen haben, berät das Team von Winter Immobilien Sie gerne individuell zum Thema Fördermittel – rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online!